SPD/FWG (Freie Wählergemeinschaft) Parkstetten
Dieser Antrag wurde am 09.07.2013
in der Gemeindeverwaltung zur Behandlung
im Gemeinderat abgegeben:
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Parkstettener Vermeldungen mit Informationen über die Vor- und Nachteile
eines berufsmäßigen Bürgermeisters.
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Das VG Regensburg hat den Antrag auf eine einstweilige Anordnung, der darauf gerichtet war, vor einer Entscheidung über die Klage
gegen die Nichtzulassung vorab den Bürgerentscheid in Parkstetten durchzuführen, abgelehnt, da nach Auffassung des
Einzelrichters nicht zu 100% klar ist, ob die Ablehnung tatsächlich rechtswidrig ist. Er wollte damit nicht in Parkstetten durch
Bürgerentscheid abstimmen lassen – um dann eventuell nachträglich in dem Urteil in der Hauptsache doch noch zu der Auffassung
zu kommen, dass die Ablehnung durch die Gemeinde rechtmäßig gewesen sei.
Eine Entscheidung des Gerichts über die Rechtsmäßigkeit der Ablehnung wurde vom Gericht damit in der Sache selbst noch NICHT
getroffen. Die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens habe allerdings mit Schreiben an das Gericht vom 25. Oktober 2013 die
Hauptsache für erledigt erklärt, da die 90-Tage-Frist für den ordnungsgemäßen Erlass einer entsprechenden Satzung und eines noch
davor durchzuführenden Bürgerentscheids vor der Bürgermeisterwahl am 16.03.2014 nicht mehr eingehalten werden kann.
(von Martin Panten)
Wie bekannt, wurde die Zulassung des von 412 Parkstettener und Reibersdorfer Bürgerinnen und Bürgern
angestrebten Bürgerbegehrens auf Installation eines hauptamtlichen Bürgermeisters für Parkstetten aufgrund eines
“Formfehlers” von der CSU-Mehrheit im Gemeinderat auf Empfehlung des Landratsamtes abgelehnt.
Die Unterschriften waren in Ordnung - es waren 178 mehr, als erforderlich gewesen wären und die Fragestellung
war nicht zu beanstanden.
Auf den Listen waren fünf Vertreter der Initiative für das Bürgerbegehren nummeriert aufgeführt. Dies wurde vom
Landratsamt beanstandet. Es dürfen nur drei sein. Nicht berücksichtigt wurde dabei ein Kommentar zu einem
diesbezüglichen Gerichtsurteil, dass bei einer erfolgten Nummerierung der Vertreter die ersten drei als Vertreter
anzusehen sind und die restlichen als deren Ersatzleute.
Auch ein beantragtes Ratsbegehren - dies heißt, der Gemeinderat hätte die Entscheidung in die Hände der Bürger
gelegt - mit der gleichen Fragestellung, wurde von der CSU-Mehrheit abgelehnt.
Aufgrund eines Ratsbegehrens hätte der Willen der 412 Bürgerinnen und Bürger respektiert werden können und es
wäre ein Bürgerentscheid über die gestellte Frage erfolgt.
(von Konrad Rothammer)
Zur Sache:
Eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Gemeinderates ergab:
Infoblatt der Bürgerinitiative:
Leserbriefe zum Thema im Straubinger Tagblatt:
(.pdf)